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Re: "private" Festnahme - etwas OT in meiner Antwort enthalten...

Geschrieben von: Jens 16syncro Jens 16syncro am: 22 November 2002 - 14:12

Antwort auf: "private" Festnahme - klar geht das... (Achim)

Hi Achim,

> nach § 127 StPO ist jedermann auch ohne richterliche
> Anordnung zur vorläufigen Festnahme eines
> Beschuldigten befugt, wenn er auf frischer Tat
> angetroffen wird und [...] der Täter der Flucht
> verdächtigt ist. Mit dem passenden
> "Werkzeug" ist's auch kein Problem auf die
> grün-weißen Freunde zu warten.
Tja, das ist jetzt aber so eine Sache ... Wie überzeuge ich den Bullischänder, daß er sich gerne Handschellen oder Kabelbinder anlegen läßt um dann gemütlich auch Euch zu warten ;-) Mit dem K98k würde ich das doch lieber unterlassen, weil ICH dann wahrscheinlich festgenommen werde, nicht "der". Und ich mir mal zwei Sachen ganz deutlich in´s Hirn geschrieben:
1. Drohe niemals mit Waffen, wenn du nicht bereit bist, sie anzuwenden (wäre ich in einem solchen Falle nicht bereit zu)
2. "Ist die Kugel aus dem Lauf, hält keine Macht der Welt sie auf" -- das ist eine alter Spruch mit Hintergrund
Gerade die Munition vom 98k ist da ein gutes Beispiel. Selbst wenn man in einer lebensbedrohlichen Situation die Berechtigung für den Einsatz herleiten könnte, das Gefährdungspotential für den Rest der Umgebung ist durch die enorme Durchlagsfähigkeit sehr hoch.

Ich glaube, ich bin mental nicht gut vorbereitet, ich sollte mal darüber nachdenken

Grüße
Jens

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