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Re: @ die LBX-Fraktion von T1 bis T3...

Geschrieben von: Christof am: 20 November 2002 - 22:17

Antwort auf: Re: @ die LBX-Fraktion von T1 bis T3... (Nikolai)

> Hallo Gasfreunde, Bei Wahlbetrieb gibt's keine
> Steuererleichterung. Diese gibt's nur, wenn
> ausschließlich Gasbetrieb möglich ist.

Njain. In Sachsen z.B. gibt es die Möglichkeit, mit entsprechendem Nachweis (Tank- / Fahrtenbuch) den Anteil "Gas-Fahrten" zu belegen. Und ab einem bestimmten Prozentsatz (90%? Muß nochmal fragen) gibt's trotzdem die Steuerermäßigung.
Und bei den Lufties muß der Motorstart mit Benzin erfolgen (außer man nimmt eine Standheizung dafür her), bis die nötige Wärme für den Gasbetrieb zur Verfügung steht (frag' mich jetzt aber nicht, wie das bei Wassergekühlten gemacht wird).

Ich bin überhaupt noch skeptisch, wie mit einem Auto ohne Kat und ohne groß Motorraum-Schalldämmung EURO4 möglich sein soll. Mal sehen.

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